Kosten

Klarheit von Anfang an – wichtig für eine heilsame Begegnung

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir besprechen, inwieweit und welche Behandlung für Sie sinnvoll sein kann. Dieses Gespräch dauert ca. 15 min. und soll für Sie eine nützliche Orientierung sein.

Vor jeder Behandlung bekommen Sie einen Behandlungsvertrag zugesandt, in dem alle Kosten für unsere Leistungen aufgelistet sind. Die Kosten für die Diagnostik und Therapie können nicht im Vorfeld beziffert werden, da diese von der Erstanamnese und den Ergebnissen der Laboruntersuchungen abhängen.

Sollten Sie eine Übernahme der Kosten von Ihrer Krankenkasse in Betracht ziehen, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für unsere Leistungen sind grundsätzlich privat und unabhängig von der Kostenerstattung durch andere Leistungsträger.

Eine allgemeine Orientierung bzgl. der Erstattung bei unterschiedlichen Krankenkassen

Privatkrankenversicherte

Privat Krankenversicherte sollten Ihren Versicherungsunterlagen genau prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Grundsätzlich können sich Sie sich an der GebüH orientieren.

Beihilfeversicherte

Beihilfeversicherte können sich an der GebüH orientieren.

Versicherte der Postkrankenkasse B können sich an der GebüH orientieren. Allerdings streicht die Beihilfe immer mehr Leistungen aus den Erstattungstabellen. Bitte klären Sie ggf. die Details mit Ihrer Beihilfestelle.

Zusatzversicherte

Patient:innen mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, die den Heilpraktiker miteinschließt, können aus Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie Ihre Bedingungen gestaltet sind.

Je nach Versicherer variieren die Leistungen von einer Erstattung aller Heilpraktikerkosten, der Erstattung aller Heilpraktikerkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, oder auch einer Erstattung eines Prozentsatzes der Heilpraktikerkosten bis zu einem Höchstbetrag.

Gesetzlich Krankenversicherte

Die Leistungsträger der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur mit Ärzten, Krankengymnasten und Masseuren abrechnen. Nur in Sonderfällen kann mit einem Attest eines unabhängigen Arztes eine Ausnahme gemacht werden. Das lohnt immer dann, wenn die gängigen anerkannten schulmedizinischen Methoden versagen, und wird im Einzelfall entschieden.

Ansonsten ist die Behandlung in meiner Praxis für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen Privatleistung und selbst zu bezahlen. Diese Kosten können allerdings am Jahresende mit dre Steuererklärung geltend gemacht werden.

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