Kosten

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Klarheit von Anfang an – wichtig für eine heilsame Begegnung

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir besprechen, inwieweit und welche Behandlung für Sie sinnvoll sein kann. Dieses Gespräch dauert              ca. 15 min. und soll für Sie eine nützliche Orientierung sein.  In diesem Gespräch werde ich auch die Kosten für eine etwaige Behandlung mit Ihnen besprechen.

Die Kosten für heilkundliche Therapien orientieren sich generell an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die einen unverbindlichen Rahmen für die Abrechnung darstellt.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über eine Kostenerstattung Ihrer Behandlung.

Die Abrechnung der Behandlungskosten  erfolgt auf Basis eines Behandlungsvertrages, den ich zu Beginn mit Ihnen abschließe und ist unabhängig von der Kostenerstattung Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Die Kosten für die erste Behandlung können Sie bequem im Anschluss in bar oder per EC-Karte bezahlen, Folgebehandlungen auch per Rechnung. Alle Laborleistungen werden direkt von Seiten des Labors mit Ihnen abgerechnet.

 

Eine allgemeine Orientierung bzgl. der Erstattung bei unterschiedlichen Krankenkassen

Privatkrankenversicherte

Privatkrankenkassenversicherte sollten genau in Ihren Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Grundsätzlich können sich Privatkrankenkassenversicherte an der GebüH orientieren.

Beihilfeversicherte

Beihlifeversicherte können sich an der GebüH orientieren.

Versicherte der Postkrankenkasse B können sich an der GebüH orientieren. Allerdings streicht die Beihilfe immer mehr Leistungen aus den Erstattungstabellen. Bitte klären Sie ggf. die Details mit Ihrer Beihilfestelle.

Zusatzversicherte

Patienten mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, die den Heilpraktiker mit einschließt, müssen aus Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie Ihre Bedingungen gestaltet sind.

Je nach Versicherer variieren die Leistungen von einer Erstattung aller Heilpraktikerkosten, der Erstattung aller Heilpraktikerkosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, oder auch einer Erstattung eines Prozentsatzes der Heilpraktikerkosten bis zu einem Höchstbetrag.

Gesetzlich Krankenversicherte

Die Leistungsträger der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur mit Ärzten, Krankengymnasten und Masseuren abrechnen. Nur in Sonderfällen kann mit einem Attest eines unabhängigen Arztes eine Ausnahme gemacht werden. Das lohnt immer dann wenn die gängigen anerkannten schulmedizinischen Methoden versagen und wird im Einzelfall entschieden.
Ansonsten müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen.

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